Privates Baurecht
Wir beraten und vertreten Sie im Rahmen außergerichtlicher und gerichtlicher Verfahren die im Zusammenhang mit der Sicherung Ihrer bauvertraglichen Ansprüche oder deren Abwehr stehen. Dies gilt im Rahmen von selbständigen Beweissicherungsverfahren oder der Vertretung bei Gewährleistungs- und Nacherfüllungsprozessen.