Erbrecht
Wir beraten Sie im Rahmen der Nachlassregelung hinsichtlich der Ausgestaltung und Überprüfung von letztwilligen Verfügungen (Testamente, Erbverträge) und vertreten Erben und Pflichtteilsberechtigte bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche.
Wir unterstützen und vertreten den Erben oder Pflichtteilsberechtigten in gerichtlichen Verfahren zur Durchsetzung der Ansprüche.
Auch die Betreuung des Erben im Rahmen der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft wird umfassend gewährleistet.