Erbrecht
Wir beraten Sie im Rahmen der Nachlassregelung hinsichtlich der Ausgestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testamente, Erbverträge) und vertreten Erben und Pflichtteilsberechtigte bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche.
Auch die Betreuung des Erben im Rahmen der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft wird umfassend gewährleistet.