Familienrecht
In unserer Günzburger Kanzlei beraten und vertreten wir Sie umfassend im Rahmen folgender Rechtsbereiche:
- Trennungsberatung im Vorfeld von Scheidungen,
- Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit vermögensrechtlicher Auseinandersetzung bei Trennung,
- Durchführung des Scheidungsverfahrens,
- Gestaltung und Prüfung von Eheverträgen und Scheidungs- bzw. Trennungsvereinbarungen,
- Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen im Bereich des Güterrechts, insbesondere des Zugewinns, des Ehegattenunterhalts und bei Auseinandersetzung des Wohneigentums,
- Berechnung, Überprüfung und Geltendmachung des Kindesunterhalts,
- Regelungen zur elterlichen Sorge und des Umgangs