Familienrecht
Das Familienrecht beschäftigt sich mit allen rechtlichen Belangen innerhalb von ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Bei den unterhaltsrechtlichen Regelungen sind auch die durch Sozialbehörden geltend gemachten Ansprüche zu berücksichtigen.
Wir beraten und vertreten Sie umfassend in folgenden Rechtsbereichen:
Ehe
Eherecht, Ehevertragsrecht, Ehescheidungsrecht
Unterhaltsrecht zwischen Ehegatten, Hausratsaufteilung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und Vermögensrecht außerhalb des Güterrechtes
Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaften
einschl. vermögensrechtlicher Auseinandersetzung bei Trennung
Kinder
Einholung der Auskünfte, Berechnung und Geltendmachung von Kindesunterhalt, Überprüfung und Änderung des Unterhaltes, Regelungen zur elterlichen Sorge und Umgangsrecht, Recht nichtehelicher Kinder, Adoption und Pflege
Elternunterhalt
insb. Sozialrechtliche Aspekte