Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht
Soweit Ihnen eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorgeworfen und angelastet wird, sollten Sie kurzfristig einen Beratungstermin vereinbaren. Wir werden unverzüglich Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte nehmen und die gegen Sie erhobenen Vorwürfe prüfen. Nach einer ausführlichen gemeinsamen Erörterung werden wir eine erfolgversprechende Verteidigung erarbeiten und Sie vor Gericht vertreten.