Wir freuen uns mitteilen zu können, dass der Vorstand der Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München Frau Rechtsanwältin Andrea Stütz aufgrund der nachgewiesenen besonderen Kenntnisse und Erfahrungen, die Befugnis gemäß § 43c BRAO die Bezeichnung
„Fachanwältin für Erbrecht“
zu führen.