Markenrecht
Wir melden für Sie Ihre Marken und Design (ehemals Geschmacksmuster) beim deutschen Patent – und Markenamt (national), Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt – HABM – (EU) und der World Property Organisation – WIPO – (international) an.
Sollte jemand Ihrer Eintragung aufgrund der Identität oder Ähnlichkeit seiner Marke widersprechen, vertreten wir Sie gerne auch in dem dann stattfindenden Widerspruchsverfahren.
Zur Anmeldung von Gebrauchsmustern oder Patenten wenden Sie sich bitte an einen Patentanwalt.